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   OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23   

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https://dejure.org/2023,22004
OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23 (https://dejure.org/2023,22004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.08.2023 - 4 U 810/23 (https://dejure.org/2023,22004)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. August 2023 - 4 U 810/23 (https://dejure.org/2023,22004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW

    § 152 Abs. 1 VVG, § 8 Abs. 2 S. 1 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Erhalts der Verbraucherinformationen zu einem Lebensversicherungsvertrag; Wahrung der Textform durch Zurverfügungstellung auf einer CD-ROM; Nachweis des Empfangs der Verbraucherinformationen durch Empfangsbekenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Textformerfordernis wird durch Übergabe einer CD gewahrt!

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 15/22

    Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach bereicherungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23
    Diese dezidierte Darstellung der Beklagten hat der Kläger seinerseits in der Folge und auch mit der Berufungsbegründung nicht ausreichend substantiiert bestritten, so dass im Verfahren letztlich das Vorbringen der Beklagten zur Übergabe der Unterlagen maßgeblich ist (§ 138 Abs. 3 ZPO; vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. August 2022, Az.: 5 U 15/22 - juris).
  • OLG Hamm, 05.05.2021 - 20 U 22/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Rücktritt vom

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23
    Das einfache Bestreiten des Erhaltes der Verbraucherinformationen ohne nähere Darlegung durch den Kläger, warum er dennoch das Empfangsbekenntnis unterzeichnet hat, ist nicht geeignet, dieses Indiz zu entkräften (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05. Mai 2020, Az.: 20 U 22/21 - juris, m.w.N.).
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.08.2023 - 4 U 810/23
    Denn der Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungs- bzw. Aufklärungspflichten entsteht mit dem Zustandekommen des für den Versicherungsnehmer nach seiner Behauptung nachteiligen Versicherungsvertrages, so dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an - hier mithin mit Ablauf des Jahres 2020 - verjährt sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. März 2019, Az.: XI ZR 372/18 - juris).
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